Das Konkubinat wird als Form des Zusammenlebens immer beliebter. Zudem gibt es eine gewisse steuerliche Attraktivität während der Dauer des Konkubinats gegenüber der Ehe. Da das Konkubinat gesetzlich nur punktuell geregelt wird, sollte man gewisse Punkte beachten und einige Themen frühzeitig regeln.
Welche Themengebiete sollte man im Auge behalten?
Das heutige Erbrecht sieht den Konkubinatspartner nicht als gesetzlichen Erben an; dies wird sich auch nach Inkrafttreten der Revision nicht ändern. Falls man den Partner / die Partnerin erbrechtlich finanziell absichern möchte, muss man dies aktiv angehen, siehe dazu den Bericht «Pacs – mehr Rechtssicherheit für Konkubinatspaare in der Schweiz?». Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann man viele Wünsche umsetzen.
Konkubinatspaare haben kein gesetzlich verankertes gegenseitiges Vertretungsrecht. Wenn man möchte, dass der Partner / die Partnerin im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit gewisse Aufgaben übernehmen und die entsprechenden Entscheidungen fällen darf, muss man dies frühzeitig regeln.
Patientenverfügung / Besuchsrecht im Spital / Arztgeheimnis
Mit einer Patientenverfügung kann man dem Partner/der Partnerin die Befugnis erteilen, im Notfall gewisse Entscheidungen für einen zu treffen, wenn man dies nicht selber kann.
Zudem sollte überlegt werden, ob man eine gegenseitige Vollmacht erstellen sollte, in welcher das Besuchsrecht im Spital sowie Auskünfte von Ärzten geregelt werden.
Erbschaftssteuer
In den meisten Kantonen ist eine Erbschaft für Ehepartner und Nachkommen steuerfrei. Konkubinatspartner müssen allerdings oft happige Erbschaftssteuern bezahlen.
Auflösung des Konkubinats / Zusammenleben im Konkubinat
In einem Konkubinatsvertrag können verschiedenste Aspekte des Zusammenlebens (bspw. Führen des Haushalts, Entschädigung dafür, Auflösung des Konkubinats, Inventar über Vermögenswerte) vereinbart werden.
Vorsorge (1., 2. 3. Säule), Unfallversicherung
In der Ehe ist der hinterbliebene Partner grundsätzlich im Hinblick auf Sozial- und Unfallversicherung abgesichert. Bei Konkubinatspartnern ist dies nicht per se geregelt. Falls eine Begünstigung möglich ist, muss dies aktiv angegangen werden. Hier macht es Sinn, das entsprechende Reglement zu konsultieren.
Auskunft
Es empfiehlt sich zu überlegen, ob der Konkubinatspartner von Banken, Behörden usw. Auskunft erhalten soll. Eine Auskunftsvollmacht kann viel erleichtern.
Bankgeschäfte
Neben dem Auskunftsrecht sollten sich Konkubinatspaare auch Gedanken darüber machen, wie sie ihre Finanzen regeln. Oftmals macht die Eröffnung eines gemeinsamen Haushaltskontos Sinn, doch auch hier gibt es viele Fallstricke zu beachten.
Liegenschaften
Oftmals bringt ein Konkubinatspartner bereits eine Liegenschaft in die Beziehung ein. Falls man gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus erwerben möchte, sind verschiedene Formen möglich. Auch erbrechtlich gibt es immer wieder Fragen, so zum Beispiel, wenn der Partner nach dem Ableben der Konkubinatspartnerin in der Liegenschaft bleiben möchte, diese aber der Verstorbenen gehört.
Sich beraten lassen – unkompliziert, ehrlich, unabhängig.
In unseren Spezialgebieten beraten wir Sie gerne umfassend, damit das Konkubinat nicht irgendwann zum Albtraum wird. In den Bereichen, die nicht unser Kerngebiet sind, arbeiten wir mit unabhängigen Partnern zusammen, die über jahrelange Erfahrung verfügen. So können wir unsere Kunden umfassend beraten bzw. die richtigen Spezialisten empfehlen.