In der Beratungspraxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Eltern seit Jahren oder Jahrzehnten keinen Kontakt zu ihren Kindern haben. Neben rechtlichen Herausforderungen stellt die Aussicht, dass diese Kinder einmal der Erbengemeinschaft angehören, die Eltern und Geschwister oftmals vor moralische Probleme. Gerade bei Patchworkfamilien ist die Situation nicht ganz einfach, da Personen, die der neue Partner/die neue Partnerin noch nie gesehen hat, möglicherweise dereinst aus seiner Familie stammendes Vermögen erben werden.
Erbverzicht oder Enterbung oftmals nicht möglich
Wenn man seit Jahren keinen Kontakt mehr hat und dies auch so belassen möchte, kommt ein Erbverzicht durch das besagte Kind oftmals nicht in Frage. Eine Enterbung ist nur in seltenen Fällen möglich und steht daher auch nicht zur Diskussion.
Den Pflichtteil beachten
Wenn man nichts regelt, so erhält das «schwarze Schaf» den gesetzlichen Erbteil. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann man dies verhindern, indem man den betroffenen Nachkommen auf den Pflichtteil setzt. Der Pflichtteil kann man diesem Erben/dieser Erbin allerdings nicht entziehen. Immerhin wird er mit der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 gesenkt, was mehr Handlungsspielraum bietet.
Es gibt keine Patentlösung
Nach einer Analyse des konkreten Falls und der Familienverhältnisse gibt es allerdings Möglichkeiten, die Situation zu entschärfen, gerade auch im Hinblick auf Vermögen in Patchworkfamilien sowie den Umstand, dass das betroffene Kind einmal Mitglied der Erbengemeinschaft sein wird.
Eine sorgfältige Nachlassplanung kann zwar keine Pflichtteile umgehen, aber einige Probleme lassen sich lösen. Kontaktieren Sie uns.